Schülerinnen und Schüler können auf vorherigen schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten
aus einem wichtigen Grund für ein zeitgleich stattfindendes Ereignis von der Teilnahme am Unterricht
und anderen schulischen Veranstaltungen beurlaubt werden. Nutzen Sie hierfür das Formular „Antrag auf Beurlaubung“. Für weitere Informationen zu geltendem Schulrecht lesen Sie bitte die Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht.