Schülerinnen und Schüler des 12. Jahrgangs der Theodor- Heuss- Gemeinschaftsschule Mitte, die den Grundkurs Politikwissenschaft belegen, berichten von ihren Erfahrungen und Eindrücken, die sie während ihres Besuches im Deutschen Bundestag am 23. März 2015 gewonnen haben. 
Die Jugendlichen nahmen an diesem Tag an einem umfangreichen Planspiel teil, in dem das Gesetzgebungsverfahren simuliert wurde und die Teilnehmer/-innen in die Rolle von Fraktions- und Ausschussmitgliedern „schlüpfen” durften. Inhaltlich ging es um die Ausarbeitung und Verabschiedung eines Gesetzesentwurf zur Einführung direktdemokratischer Beteiligungsrechte auf Bundesebene. 

„Parlamentarische Demokratie spielerisch erleben“-
Wie entsteht ein Gesetz auf Bundesebene?

von Abir Remmo, Rana- Zühre Kacar, Güner Yener, Yasemin Kozluoglu und Büsra Aydin (12. Jahrgang)
Am 23. März 2015 besuchten beide PW- Grundkurse des 12. Jahrgangs der Theodor- Heuss- Schule in Berlin- Mitte den Deutschen Bundestag.
Um 7.45 Uhr verabredeten wir uns am Paul- Löbe- Haus und mussten zunächst die Besucherschleuse passieren und Sicherheitskontrollen durchlaufen. Unmittelbar darauf erfolgte die Begrüßung durch drei Mitarbeiter des Besucherdienstes und eine Führung durch das Reichstagsgebäude.
Nachdem der informelle Teil des Besuches abgeschlossen war, wurden wir in das Planspiel, dem eigentlichen Grund unseres Besuches, eingeführt und die unterschiedlichen Rollen auf die Schüler/-innen verteilt. Kurz darauf erfolgten bereits die ersten Fraktionssitzungen, in denen die grundsätzlichen Positionen der Fraktionen im Hinblick auf das zu verabschiedende Gesetz erarbeitet und die Aufgabenverteilung innerhalb der einzelnen
Fraktionen beschlossen wurden. Anschließend fand die erste Plenardebatte statt, in der die verschiedenen Positionen der Fraktionen zum Gesetzesentwurf vorgestellt wurden. In der darauf folgenden zweiten Fraktionssitzung wurden die Ergebnisse der Plenardebatte beraten und eine gemeinsame Position erarbeitet. Des Weiteren konnten letzten Absprachen mit den anderen Fraktionen getroffen werden.
Die zweiten Plenardebatte, die nun folgte, begann mit einer Lesung zur Beschlussempfehlung des federführenden Ausschuss (Innenausschuss), in dem sich entsprechend den Kräfteverhältnissen im Parlament, die Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen befanden. Die Aufgabe des Innenausschusses bestand darin, das Gesetz vor der Beschlussfassung intensiv zu beraten und einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden. Jetzt hatten auch die Sprecher der einzelnen Fraktionen die Möglichkeit, zur Gesetzesvorlage öffentlich Stellung zu nehmen, woraufhin es zu erneuten Abstimmungen über einzelne Änderungsvorschläge kam.
In der letzten Phase, der dritten Lesung, erfolgte die eigentliche Schlussabstimmung über die Gesetzesvorlage, in der die Änderungen der zweiten Lesung aufgenommen wurden. Die Schlussabstimmung führte überraschenderweise zu dem Ergebnis, dass der Gesetzesentwurf zur Einführung direktdemokratischer Beteiligungsrechte auf Bundesebene mehrheitlich von den Abgeordneten abgelehnt wurde. Abschließend wurden wir vom Besucherdienst des Deutschen Bundestages in das hauseigenen Restaurant zum Mittagessen eingeladen.
Auch wenn es ein sehr anstrengender Tag für uns alle war, so haben wir doch einen umfangreichen Einblick in die Arbeitsweise der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe erhalten und eine konkretere Vorstellung davon bekommen, wie ein Gesetz auf Bundesebene im parlamentarischen Verfahren entsteht oder abgelehnt werden kann.

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