Sehr geehrte Eltern,

nach der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten folgende Regelungen an der THG:

Masken

In den Klassenstufen 1-13 gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.  Es gibt aber Maskenpausen:

    • In der Mensa kann gegessen werden.
    • Die Maske muss zum Essenholen und nach dem Essen wieder aufgesetzt werden.
    • Für ein Frühstück im Klassenraum gilt das Gleiche.
    • Trinkpausen sind zu ermöglichen.
    • In Prüfungen, Klausuren, Klassenarbeiten der Grundstufe dürfen die Masken am Platz abgenommen werden.

Eltern

Wenn Sie, liebe Eltern, an einer Veranstaltung in  der Schule teilnehmen möchten (z.B. Elternabend), müssen Sie  ein negatives Testergebnis vorlegen oder belegen, dass Sie genesen (max .28 Tage nach negativem PCR), genesen und geimpft (max 6 Monate nach negativem PCR) oder doppelt geimpft sind (+14 Tage).

Testregeln für Schülerinnen, Schüler und Mitarbeitende
Regeln für Ungeimpfte oder Nichtgenenese

Aktuell gilt eine Testpflicht für alle (3mal pro Woche).

Alternativ können alle ein Testergebnis von einer anerkannten Teststelle vorlegen, das nicht älter ist als 24 Stunden ist. Ein zu Hause durchgeführter Selbsttest wird leider nicht anerkannt.

Ist der Schnelltest negativ,…

… wird es in das Logbuch der Schülerinnen und Schüler eingetragen, die Mitarbeitenden geben eine Selbsterklärung bei der Verwaltungsleitung ab. Alle können in den Unterricht.

ist der Schnelltest positiv, …

… werden Sie die Eltern der Schülerinnen und Schüler umgehend informiert. In der Grundstufe und Mittelstufe wird ihr Kind in einem Raum von den anderen zur Sicherheit isoliert. Sie begeben sich mit Ihrem Kind umgehend zu einer Nachtestung in einem PCR-Testzentrum. Volljährige Schüler:innen und Mitarbeitende erledigen dies selbständig.

Ist der anschließende PCR-Test negativ,…

… können alle mit der entsprechenden Bescheinigung wieder in die Schule kommen.

Ist der anschließende PCR-Test positiv , …

… informieren Sie uns bitte umgehend und isolieren Sie sich von anderen Menschen, wir melden dies dem Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt spricht eine Quarantäne aus. Mit einem erneuten negativen Schnelltest oder PCR-Test am Ende der Quarantäne können alle wieder am Unterricht teilnehmen.

War eine erkrankte Person in der Schule,…

… und hatte Ihr Kind ohne korrekt getragene Maske Kontakt mit dieser Person, müssen wir es dem Gesundheitsamt als sogenannte „enge Kontaktpersonen“ melden.  Wir erhalten dann eine Rückmeldung. Sofern das Gesundheitsamt unsere Einschätzung bestätigt, erhalten Sie von uns ein Schreiben zur Absonderung (Quarantäne).

Hat Ihr Kind außerhalb der Schule Kontakt zu einer positiven Person (z.B. in der Familie) …

... melden Sie dies bitte dem Gesundheitsamt und uns und lassen Sie Ihr Kind zu Hause. Sofern sich das Gesundheitsamt nicht melden sollte, gilt:
Hat das Kind keine Symptome, kann es nach 10 Tagen ohne erneute Testung wieder in die Schule kommen. Mit einem negativen PCR-Test kann es schon nach 5 Tagen zurück in die Schule, mit einem Antigentest einer Teststelle nach 7 Tagen.

Sollte ihr Kind zu Hause erkranken….

… suchen Sie bitte einen Arzt auf.  Handelt es sich um Corona, melden Sie dies bitte dem Gesundheitsamt und uns und lassen Sie Ihr Kind zu Hause. Sie erhalten vom Gesundheitsamt weitere Informationen über die Quarantäne.

Regeln für Geimpfte oder Genesene

Für  diese Personen  entfalllen die Testpflicht und die Quarantäneregelungen.

Sollten Ihre Kinder zwei Mal geimpft oder genesen sein, sind sie von der Testpflicht und Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen befreit, solang sie keine Symptome haben. 

Genesene müssen sich allerdings nach 6 Monaten impfen lassen, da mit die Befreiung aufrechterhalten bleibt. Legen Sie der Klassenleitung bitte einem entsprechenden Impf- oder Genesenennnachweis vor.

Eltern, die zu einer Veranstaltung in die Schule kommen, zeigen bitte auch einen Beleg für die Befreiung von der Testpflicht. Mitarbeitende legen den entsprechenden Beleg bei der Verwaltungsleitung vor.

Regeln für alle, die in der Schule Corona-typische Symptome zeigen

Alle Personen, die in der Schule Corona-typische Symptome entwicklen, werden wir isolieren müssen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Die Eltern werden umgehend informiert. Die Schülerinnen und Schüler müssen  umgehend abgeholt/nach Hause gesendet werden.

Coron-Symptome sind  lt. RKI:

Husten 42%
Fieber 26%
Schnupfen 31%
Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns* 19%

Musterhygieneplan der Grundstufe (Stand 10.11.2021)

Musterhygieneplan der Sekundarstufe (Stand 10.11.2021)

Mit freundlichen Grüßen, Ihr SL-Team der THG

Coronaregeln für alle (Stand 29.11.2021)