Sofern es mehr Anmeldungen geben sollte als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze ab dem Schuljahr 2026/27 voraussichtlich* wie folgt vergeben:

Bei Übernachfrage erfolgt nach SEK I VO § 6, Abs. 4 Nr. 4 die Verteilung der Plätze in nach Förderprognose getrennten Losverfahren, wobei in jedem Losverfahren die gleiche Anzahl Plätze vergeben wird.

An den Gemeinschaftsschulen bezieht sich das Verfahren nur auf Schüler: innen, die neu angemeldet werden müssen, also nicht aus der eigenen Grundstufe übergehen.

Die zur Verfügung stehende maximal Anzahl von 104 Plätze wird also zuerst durch die aus der Grundstufe übergehenden Schülerinnen reduziert, dann werden Plätze an Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf , an Geschwisterkinder und Härtefälle vergeben. 

Die verbleibenden Plätze werden in 2 gleich große Kontingente aufgeteilt, eines für Kinder mit der Förderprognoseempfehlung „Gymnasium“, das zweite für Kinder mit der Empfehlung „ISS/Gemeinschaftsschule“. 

Die Kinder werden den beider Gruppen zugeordnet, dann wird in beiden Gruppen gelost. Sollte es in einer Gruppe weniger Kinder als Plätze gegeben, werden Kinder aus der anderen Gruppe zunächst per Los aufgefüllt. Dann werden in der Gruppe, die immer noch mehr Kinder als Plätze hat, erneut gelost. Innerhalb der Gruppen spielt die Durchschnittsnote der Förderprognose keine Rolle.

Die Grundstufe der THG ist 2-zügig (2 Klassen), der 7. Jahrgang dagegen 4-zügig (4 Klassen). Dadurch steht jährlich eine wechselnde Anzahl an Plätzen für Neuanmeldungen zur Verfügung.

  • * Das Verfahren wird aktuell mit der Schulaufsicht und dem Schulträger abgestimmt, es kann noch zu Änderungen kommen (Stand 9.12.2025)

Auswahlverfahren bei Übernachfrage bei der Anmeldung für einen Platz in der 7. Klasse